Erlaubniß, die

Erlaubniß, die

Die Erlaubniß, plur. die -sse, das Recht und die Freyheit, welche man jemanden gibt, etwas zu thun oder zu lassen. Um Erlaubniß bitten. Erlaubniß haben, bekommen, erlangen. Einem Erlaubniß geben. Mit Erlaubniß, eine gewöhnliche Formel, womit man in der gesellschaftlichen Höflichkeit einen Einwurf, Widerspruch, oder auch ein unanständiges Wort begleitet.

Anm. Bey dem Kero lautet dieses Wort Urlaubii, (S. Urlaub,) in dem alten Gedichte auf Carls des Großen Feldzug bey dem Schilter Orlof, bey spätern Schriftstellern Laub, Lave, Lof, bey dem Opitz Erlaub und Verlaub, im Nieders. Verlöv, im Schwed. Förlof, im Dän. Forlov, im Angels. Leafe, Lyfnisse, im Engl. Leave. In einigen, besonders Niedersächsischen Mundarten ist dieses Wort auch ungewissen Geschlechtes, das Erlaubniß.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Bedemund, die — * Die Bêdemund, plur. inusit. ein größten Theils veraltetes Wort, welches nur noch in einigen Niedersächsischen, Rheinischen und Fränkischen Gegenden üblich ist, wo es in doppelter Bedeutung vorkommt. 1) Von der Genugthuung, welche derjenige dem… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Vergunst, die — * Die Vergunst, plur. car. von vergönnen, erlauben, ein veraltetes, noch in einigen gemeinen Sprecharten übliches Wort, für Erlaubniß, welches 1 Cor. 7, 6 vorkommt: solches sage ich aus Vergunst …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Preußen [1] — Preußen, 1) ursprünglich seit 1283 Staat des Deutschen Ordens, die Gegenden am südlichen Theil der Ostsee begreifend; wurde in dem Thorner Frieden 1466 in seiner größern westlichen Hälfte (West P.) an das Königreich Polen abgetreten, während die… …   Pierer's Universal-Lexikon

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