Rutscherzins — Rutscherzins, eine ehedem bei Reallasten, namentlich bei Grundzinsen, übliche Buße, die der Zinspflichtige bei verspäteter Zinszahlung entrichten mußte und die sich bei fortdauernder Säumnis erhöhte (vgl. Sachsenspiegel I, 54, § 2) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Fahrzins, der — Der Fahrzins, des es, plur. die e. 1) Ein Zins, der, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit abgetragen wird, beständig steiget; S. Gefahrzins und Rutscherzins. 2) An einigen Orten auch der Brückenzoll; S. Fahrgeld … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Maygassenzins, der — Der Maygassenzins, des es, plur. doch nur von mehrern Summen, die e, eine in einigen Ämtern des Herzogthums Braunschweig übliche Art des Rutscherzinses, welcher in 3 Mariengroschen und 2 Pf. bestehet, und alle Jahre an dem Weihnachtsabend durch… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Hochzeitrutscher, der — Der Hochzeitrutscher, des s, plur. ut nom. sing. ein in der Grafschaft Mansfeld, besonders dem Amte Leinungen, übliche Art des Rutscherzinses, welcher von den Unterthanen dem Grundherren am Tage der Hochzeit des erstern entrichtet werden muß. S.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… … Pierer's Universal-Lexikon
Zins — 1. Alle Zinsen fahren. – Graf, 76, 84. Bezieht sich auf die mittelalterliche Einrichtung, den Brauch der Grundherren, die Lehnsleute zu pünktlicher Zinsenzahlung zu veranlassen, indem die Verabsäumung der Zinsentrichtung durch die Rutscherzinsen… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Pension — (v. lat., gewöhnlich ausgesprochen Pangsion), 1) bei den Römern Bezahlung der Steuern, des Miethzinses, der Interessen; Pensiones promobĭles, so v.w. Rutscherzins; 2) eine jährliche Beisteuer, eine jährliche Abgabe eines Abhängigen an seinen… … Pierer's Universal-Lexikon
Rutscherrecht — Rutscherrecht, das sonst in manchen Gegenden herkömmliche Recht, wonach der Grund od. Zinsherr eine ihm schuldige Abgabe, welche nicht zum festgesetzten Tage od. gar zur bestimmten Stunde entrichtet wurde, verdoppelt einfordern konnte. Da diese… … Pierer's Universal-Lexikon