Gerichtsfrohn, der

Gerichtsfrohn, der

Der Gerichtsfrohn, S. der Frohn und Frohnbothe.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Frohn, der — Der Frohn, des es, plur. die e, oder des en, plur. die en, ein Wort, welches jetzt nur noch an einigen Orten einen Gerichtsdiener bedeutet, welcher die Parteyen vor das Gericht ladet, und an andern Orten der Frohnbothe, oder Gerichtsfrohn genannt …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gericht [1] — Gericht (Judicium), jede unter dem Staatsschutz bestehende öffentliche Behörde, welcher die Ausübung der Rechtspflege übertragen ist. Die G e, deren in allen Staaten von nur einigem Umfang mehrere bestehen müssen, werden nach dem Gegenstande der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frohntanz — Frohntanz, Tanz, z.B. in dem reußischen Städtchen Langenberg bei Gera, bei Gelegenheit der Rügegerichte im Freien getanzt, wobei den Tänzern Kuchen gereicht ward, der Gerichtsfrohn den Vortanz hatte u. Keiner den Tanz bei Strafe der Pfändung… …   Pierer's Universal-Lexikon

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