Mannlehen, das

Mannlehen, das

Das Mannlehen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Lehen oder Lehengut, worin nur allein die männlichen Nachkommen die Erbfolge haben, zum Unterschiede von einem Weiberlehen, welches auch auf das weibliche Geschlecht fallen kann. Von Mann, eine Person männlichen Geschlechtes. Nieders. Manneguut. 2) So fern Mann ehedem auch einen Vasallen überhaupt ohne Unterschied des Geschlechtes bedeutete, schließt Mannlehen in einigen Gegenden, z.B. im Fuldischen, das weibliche Geschlecht nicht aus, obgleich dieses erst nach Abgang des männlichen zur Erbfolge kommen kann.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Schwertlehen, das — Das Schwrtlehen, des s, plur. ut nom. sing. in dem Lehenrechte, ein Mannlehen, weil das Schwert ein eigentliches Gewehr des männlichen Geschlechtes ist; im Gegensatze des Kunkellehens, d.i. des Weiberlehens …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Weiberlehen, das — Das Weiberlehen, des s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, welches auch auf das weibliche Geschlecht fallen kann; Frauenlehen, Kunkellehen, Schleyerlehen, im Gegensatze des Mannlehen. Weiberlehen haben, im Scherze, unter der Herrschaft seiner Frau… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbmannlehen, das — Das Êrbmannléhen, des s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, in welchem allein die männlichen Nachkommen die Erbfolge haben; ein Mannlehen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Cornberg (Adelsgeschlecht) — Wappen derer von Cornberg Die Freiherren von Cornberg sind ein ursprünglich hessisches Adelsgeschlecht, das im Nordosten von Hessen und im nördlichen Westfalen begütert war. Sie stammen von Philipp Wilhelm von Cornberg ab, der 1553 als nicht… …   Deutsch Wikipedia

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