Mannlehen, das

Mannlehen, das

Das Mannlehen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Lehen oder Lehengut, worin nur allein die männlichen Nachkommen die Erbfolge haben, zum Unterschiede von einem Weiberlehen, welches auch auf das weibliche Geschlecht fallen kann. Von Mann, eine Person männlichen Geschlechtes. Nieders. Manneguut. 2) So fern Mann ehedem auch einen Vasallen überhaupt ohne Unterschied des Geschlechtes bedeutete, schließt Mannlehen in einigen Gegenden, z.B. im Fuldischen, das weibliche Geschlecht nicht aus, obgleich dieses erst nach Abgang des männlichen zur Erbfolge kommen kann.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Erbmannlehen, das — Das Êrbmannléhen, des s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, in welchem allein die männlichen Nachkommen die Erbfolge haben; ein Mannlehen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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