Leihkauf, der

Leihkauf, der

Der Leihkauf, des -es, plur. die -käufe. 1) Diejenige Gewohnheit, da unter gemeinen Leuten nach getroffenem Kaufe oder geschlossenem Handel so wohl der Käufer als Verkäufer zusammen legen, und mit einander trinken. Leihkauf trinken. Den Leihkauf geben, die Kosten tragen. In einigen Gegenden ist es ein förmlicher Schmaus, welcher sogar beym Verkaufe der Güter gegeben wird. 2) Zuweilen wird auch das Angeld, welches der Käufer dem Verkäufer zur Sicherheit des geschlossenen Kaufes oder Handels entrichtet, der Leihkauf genannt; besonders so fern es hernach von beyden Theilen zur Ergetzlichkeit angewandt wird. 3) In andern Gegenden hingegen ist der Leihkauf ein gewisses Geld, welches bey neu erkauften lehenbaren Bauergütern dem Lehenherren entrichtet, und am häufigsten die Lehenware, sonst aber auch die Kauflehen, die Anfahrt, der Markgroschen u.s.f. genannt wird. S. Lehenware.

Anm. Im Schwed. wo dieses Wort das Angeld bedeutet, lautet es Lidköp, Lödköp, woraus zugleich die Abstammung deutlicher erhellet aus dem Deutschen. Es ist aus Kauf und dem noch im Schwed. üblichen Lid, Angels. Lith, bey dem Ulphilas Lye, zusammen gesetzt, welches eine Art eines berauschenden Getränkes, Cider, war. Ottfried gebraucht Lid von einem jeden Getränke, und Notker von einem jeden flüssigen Körper. Leihkauf bedeutet also ein Geld, welches zu Ehren des geschlossenen Kaufes vertrunken wird, und in den Lübeckischen Statuten bey dem Haltaus v. Leykauf wird es ausdrücklich durch Mercipotus übersetzt. S. Weinkauf, welches in eben diesem Verstande üblich ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Leihkauf — Leihkauf, 1) kleiner Schmaus, der nach einem[244] geschlossenen Kaufe von beiden Theilen nebst den Zeugen, Unterhändlern u. den bei Abschließung des Kaufes mit beschäftigten Personen auf Kosten des Käufers od. Verkäufers od. Beider zu gleichen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Markgroschen, der — Der Márkgróschen, des s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Nahme, welchen in Schlesien die Kauf und Annehmelehen bey neu erkauften Bauergütern führet, welche an andern Orten die Anfahrt, der Leihkauf, der Ehrenschatz oder Heerschatz, in Österreich das… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Leihkauf — 1. Übernamen zu mhd. ltkouf »Gelöbnistrunk beim Abschluss eines Handels (zu mhd lt »Obst , Gewürzwein«); der Betrag, der vom Käufer zusätzlich zum ausgemachten Preis gezahlt und dann zum gemeinsamen Trunk verwendet wird«. Der Leitkauf geriet im… …   Wörterbuch der deutschen familiennamen

  • Leihkauf — Leih|kauf 〈m. 1u〉 = Mietkauf * * * Leih|kauf, der: Mietkauf …   Universal-Lexikon

  • Kauf, der — Der Kauf, des es, plur. die Käufe, von dem Zeitworte kaufen, doch nur in dessen engsten Bedeutung, die Erwerbung des Eigenthumes einer Sache von einem andern gegen ein von demselben bewilligtes Geld; zum Unterschiede so wohl von dem Verkaufe, als …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Heerschatz, der — Der Heerschatz, des es, plur. inus. an einigen Orten, die Lehenwaare von einem erkauften Bauergute, welche an andern Orten der Handlohn, die Anfahrt, der Leihkauf, das Pfundgeld, u.s.f. genannt wird. Das Wort ist ohne Zweifel aus Ehrschatz… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Leykauf, der — Der Leykauf, S. Leihkauf …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kauflehen, die — Die Kauflehen, plur. ut nom. sing. die Lehen oder Lehenwaare, welche man von einem erkauften lehnbaren Bauergute dem Lehensherren bezahlet, die Kauflehenwaare; zum Unterschiede von der Sterbelehen, Erblehen u.s.f. An andern Orten der Kaufhandlohn …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Schörgelhof — Der Schörgelhof, früher auch Gallerhof oder Vossenburg genannt, war ein Wehrbau und späterer Edelshof der auf einem kleinen Hügel an der Kreuzung Schörgelgasse Petersgasse in Graz stand. Seine Geschichte reicht bis in das 14. Jahrhundert zurück.… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietkauf — Miet|kauf 〈m. 1u〉 Form des Kaufs, bei der die Sache dem Käufer zunächst mietweise überlassen wird u. nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums in sein Eigentum übergeht, wobei die Mietzahlungen auf den Kaufpreis angerechnet werden; Sy Leihkauf * * * …   Universal-Lexikon

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