- Leihkauf, der
Der Leihkauf, des -es, plur. die -käufe. 1) Diejenige Gewohnheit, da unter gemeinen Leuten nach getroffenem Kaufe oder geschlossenem Handel so wohl der Käufer als Verkäufer zusammen legen, und mit einander trinken. Leihkauf trinken. Den Leihkauf geben, die Kosten tragen. In einigen Gegenden ist es ein förmlicher Schmaus, welcher sogar beym Verkaufe der Güter gegeben wird. 2) Zuweilen wird auch das Angeld, welches der Käufer dem Verkäufer zur Sicherheit des geschlossenen Kaufes oder Handels entrichtet, der Leihkauf genannt; besonders so fern es hernach von beyden Theilen zur Ergetzlichkeit angewandt wird. 3) In andern Gegenden hingegen ist der Leihkauf ein gewisses Geld, welches bey neu erkauften lehenbaren Bauergütern dem Lehenherren entrichtet, und am häufigsten die Lehenware, sonst aber auch die Kauflehen, die Anfahrt, der Markgroschen u.s.f. genannt wird. S. Lehenware.
Anm. Im Schwed. wo dieses Wort das Angeld bedeutet, lautet es Lidköp, Lödköp, woraus zugleich die Abstammung deutlicher erhellet aus dem Deutschen. Es ist aus Kauf und dem noch im Schwed. üblichen Lid, Angels. Lith, bey dem Ulphilas Lye, zusammen gesetzt, welches eine Art eines berauschenden Getränkes, Cider, war. Ottfried gebraucht Lid von einem jeden Getränke, und Notker von einem jeden flüssigen Körper. Leihkauf bedeutet also ein Geld, welches zu Ehren des geschlossenen Kaufes vertrunken wird, und in den Lübeckischen Statuten bey dem Haltaus v. Leykauf wird es ausdrücklich durch Mercipotus übersetzt. S. Weinkauf, welches in eben diesem Verstande üblich ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.